SPD Aschau am Inn

Gute Nachrichte aus dem Landtag – Staatliche Hochbaumittel gehen in den Landkreis Mühldorf

Veröffentlicht am 15.05.2018 in Service

Gute Nachrichten hat der Landtagsabgeordnete Günther Knoblauch (SPD) für einige Kommunen aus dem Landkreis Mühldorf a. Inn

München / Mühldorf – Gute Nachrichten hat der Landtagsabgeordnete Günther Knoblauch (SPD) für einige Kommunen aus dem Landkreis Mühldorf a. Inn, denn sie erhalten Zuweisungen des Freistaats Bayern für ihre Hochbaumaßnahmen. Diese Bewilligungen für 2018 wurden heute dem Bayerischen Landtag bekannt gegeben. Bei den Geldern handelt es sich um Mittel im Rahmen des bayerischen kommunalen Finanzausgleichs nach Art. 10 Finanzausgleichsgesetz. Gefördert werden öffentliche Schulen einschließlich schulischer Sportanlagen, Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder) sowie kommunale Theater und Konzertsaalbauten. Empfänger sind Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Verwaltungsgemeinschaften, Schulverbände und kommunale Zweckverbände.

Im Einzelnen fließen in der Region folgende staatliche Fördermittel für den Hochbau:

·         Erweiterung der Kinderkrippe Ampfing: 300.000 Euro

·         Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Kinderwelt Mariä Himmelfahrt“ in Aschau a. Inn: 200.000 Euro

·         Generalsanierung, Umbau und Erweiterung der Grund- und Mittelschule Buchbach: 363.000 Euro

·         Umbau der Grundschule Neumarkt-Sankt Veit (Schulstandort Egglkofen): 30.000 Euro

·         Erweiterung der Grundschule Gars a. Inn: 348.000 Euro

·         Anmietung von Containern bis zur Fertigstellung des Erweiterungsbaus am Kindergarten (Gemeinde Heldenstein): 2.650 Euro

·         Neubau einer Kinderkrippe (Gemeinde Heldenstein): 180.000 Euro

·         Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Kinderwelt St. Michael“ in Mettenheim: 525.000 Euro

·         Baukostenzuschuss zur Generalsanierung und Erweiterung des Kindergartens St. Peter und Paul in der Stadt Mühldorf: 52.000 Euro

·         Neubau einer Kinderkrippe, Ahamer Straße in der Stadt Mühldorf: 485.000 Euro

·         Neubau eines Kindergartens, Innsbruckring in der Stadt Mühldorf: 730.000 Euro

·         Neubau eines Kindergartens, Tachinger-See-Straße in der Stadt Mühldorf: 210.000 Euro

·         Generalsanierung und Umbau des Ruperti-Gymnasiums in Mühldorf a. Inn (Bauabschnitte 2 und 3) sowie Neubau von Freisportanlagen: 209.000 Euro

·         Neubau und Erstausstattung einer Halle für die Berufsschule I in Mühldorf a. Inn: 777.000 Euro

·         Baukostenzuschuss zum Neubau eines schulischen Hallenbades in Waldkraiburg: 88.000 Euro

·         Erweiterung des städtischen Kindergartens um eine Kinderkrippe (Stadt Neumarkt-Sankt Veit): 150.000 Euro

·         Baukostenzuschuss zur Generalsanierung und Erweiterung des Kindergartens St. Vitus (Stadt Neumarkt-Sankt Veit): 163.000 Euro

·         Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Mariä Himmelfahrt“ um einen Kindergarten (Gemeinde Schwindegg): 112.000 Euro

·         Baukostenzuschuss zum Neubau eines schulischen Hallenbades (Stadt Waldkraiburg): 370.000 Euro

Insgesamt stehen im kommunalen Finanzausgleich im Jahr 2018 in Bayern Mittel von 500 Millionen Euro für diese Zwecke in ganz Bayern bereit. Der Haushaltspolitiker Günther Knoblauch  hält diese staatlichen Zuweisungen für unverzichtbar zur Stärkung der kommunalen Investitionen. Allerdings weist der Abgeordnete daraufhin, dass die 500 Millionen Euro bei weitem nicht ausreichen, um alle erforderlichen Investitionen in den Kommunen zu fördern.

Die SPD-Landtagsfraktion fordert deshalb in diesem Jahr zusätzliche Mittel in Höhe von 200 Millionen Euro für Schulhäuser sowie jeweils 25 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Bäder und die energetische Sanierung kommunaler Gebäude, die aufgrund des Bedarfs dringend erforderlich sind.

Abschließend erläutert Knoblauch, das bei der Bemessung der staatlichen Förderleistungen die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers individuell berücksichtigt werden. Zuweisungsfähig sind grundsätzlich Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Generalsanierungsmaßnahmen, aber auch der Erwerb eines Gebäudes, wenn dadurch ein an sich notwendiger Neu- oder Erweiterungsbau vermieden wird.

 

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