SPD Aschau am Inn

PNP 01.03.21: Annette Heidrich tritt für die SPD an

Veröffentlicht am 03.03.2021 in Unterbezirk

Altötting/Mühldorf. Annette Heidrich (54) aus Burgkirchen tritt für die SPD bei der Bundestagswahl am 26. September als Direktkandidatin für den Wahlkreis Altötting-Mühldorf an.

Sie wurde am Wochenende mit 35 von 39 Delegiertenstimmen bei zwei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen gewählt. Die Bundeswahlkreiskonferenz fand als Videokonferenz mit Digitalabstimmung statt. Anschließend mussten die Delegierten für das definitive Wahlergebnis in zwei Wahllokalen in Neuötting oder Mühldorf nochmals abstimmen. Dabei wurden 39 Stimmzettel abgegeben, während an der digitalen Abstimmung 33 Delegierte teilgenommen hatten.

Auf die Corona-Krise eingehend, attestierte Heidrich der Regierung Konzeptlosigkeit: „Man rattert von einem Lockdown zum anderen.“ Die finanziellen Bundeshilfen für Unternehmer ließen zu lange auf sich warten, und es gebe auch Probleme bei der Antragstellung. Heidrich forderte, mit Plan und Strategie über Lockerungen der Maßnahmen nachzudenken, um den Betroffenen Hoffnung und Perspektiven zu geben.

Da Schulen eine der größten Verbreitungsquellen des Corona-Virus seien, lehnte sie deren Öffnung zum jetzigen Zeitpunkt kategorisch ab: „Da bin ich strikt dagegen!“ Ihre Forderung ging dahin, mehr in die Digitalisierung zu investieren, da Lehrer und Schüler mit der aktuellen Situation überfordert seien. Diesbezüglich seien über Jahrzehnte Möglichkeiten vertan worden.

Als große soziale Herausforderung sah sie die Wohnungslosigkeit: Es seien noch nie so viele Menschen davon betroffen gewesen wie in letzter Zeit. Der soziale Wohnungsbau sei in den vergangenen Jahren komplett zurückgefahren worden und die Mieten würden steigen. Selbst junge Paare, deren beide Partner berufstätig seien, würden heute teilweise keine Wohnung finden, die sie sich leisten können. Bund und Kommunen seien gefragt, in dieser Situation Abhilfe zu schaffen, wobei Heidrich die Forderung ins Spiel brachte, der Bund müsse den Kommunen Quoten für den sozialen Wohnungsbau vorgeben, wenn die Freiwilligkeit dafür auf kommunaler Ebene nicht ausreiche. Um dem Klimawandel zu begegnen, forderte Heidrich mehr Investitionen des Bundes in alternative Energien, auf lokaler Ebene sah sie Handlungsmöglichkeiten im täglichen Verhalten jedes einzelnen, beispielsweise beim Einkauf. Bei den umweltfreundlichen Antriebsarten müsse die Regierung auch Akzente bei weiteren Technologien außer der Elektromobilität setzen.

Hinsichtlich des Pflegenotstands hielt Heidrich Initiativen und Anreize des Bundes für erforderlich, um hier mehr Personal zu generieren. Verbesserungen erkannte sie bei Saisonarbeitern aus dem naheliegenden Ausland: Für sie habe sich aufgrund der Corona-Vorschriften die Unterbringung gegenüber früher verbessert, allerdings müssten diese Arbeiter in eine tarifliche Bindung aufgenommen werden.

Zustimmung bei Heidrich fand Franz Kammhuber mit der Forderung, die Verwaltungen auf Bundesebene zu ertüchtigen. Die Notwendigkeit dafür hätten die Flüchtlingskrise 2015 und die jetzige Corona-Krise gezeigt. Der Staat brauche eine funktions- und leistungsfähige Verwaltung mit entsprechender Infrastruktur. Die Mühldorfer Unterbezirks-Vorsitzende Angelika Kölbl rückte mit Blick auf den Bundestagswahlkampf zwei Themen in den Mittelpunkt: die Erfolge der SPD im Rahmen der Großen Koalition und SPD-Werte wie Gerechtigkeit und Solidarität.

Versammlungsleiter Jürgen Gastel hatte im Vorfeld der Wahlen mitgeteilt, dass die Ortsverbände Mettenheim, Schönberg und Mehring bei der Konferenz nicht vertreten seien, weil es ihnen aufgrund der Corona-Pandemie nicht möglich gewesen sei, Delegierte zu wählen. Der Ortsverband Kraiburg fehle, weil er nicht satzungsgemäß gewählt habe, so Gastel.

Abzustimmen hatte die Versammlung über einen Einspruch von Neumarkt-St. Veits Ortsvorsitzenden Ulrich Geltinger. Er hatte anstelle der Videokonferenz eine schriftliche Vorabinformation über die Kandidaten der einzelnen Wahlen mit anschließender Briefwahl gefordert, ansonsten wolle er die Abstimmung rechtlich anfechten, weil Delegierte wegen fehlender IT-Ausstattung oder Mobilität nicht ausgegrenzt werden dürften. Die Versammlung lehnte den Einspruch mit 31:2 Stimmen ab. Gastel erklärte dazu auf Nachfrage, die Bundeswahlkreiskonferenz müsse aufgrund des Bundeswahlgesetzes als Präsenz- oder Videokonferenz stattfinden, weil beispielsweise in deren Rahmen auch noch Kandidatenvorschläge gemacht werden könnten, was bei einer Vorabinformation nicht möglich wäre. Eine Brief- statt einer Urnenwahl nach der Videokonferenz wäre grundsätzlich denkbar, aber aus Termingründen nicht möglich. 
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